Impressum             

im Sinne von § 5 TMG (Telemediengesetz)

Verantwortlich für den Inhalt:

Lollipop MUSIK®

vertreten durch den Inhaber:   
Peter Breitkopf

Birkenallee 12
27777 Ganderkesee

Fernsprechanschluß (Sprache): + 49 4222 25 88
Fernsprechanschluß (Telefax):

+ 49 3212 3573837

(entspricht: 03212-DJPETER)

Mobilfunkanschluß (Sprache, SMS):

+ 49 162 62 303 62

E-Mail Adresse: info @ lollipopmusik.de
Webseiten:

http:// www.lollipopmusik.de

http:// www.lollipop-musik.de

Der Textnachrichtendienst "SMS" ist ein Kommunikationsdienst zur schnellen sowie mobilen elektronischen Kontaktaufnahme und der unmittelbaren Kommunikation.

In diesem Zusammenhang ist meine oben angegebene Anschlußnummer im Mobiltelephonnetz D2

eine Adresse der elektronischen Post gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz).

Zur Datenschutzerklärung im Sinne des Telemediengesetzes

(Die Erklärung zum Datenschutz gilt nur für die Website www.lollipopmusik.de. Sie gilt nicht für Websites, auf die diese Website verlinkt. Bei Interesse können Sie unter im "Nutzungsbedingungen / Disclaimer" weiterlesen).

© Lollipop MUSIK®, letzte Änderung: 08.04.2012

Rechtlicher Hinweis:

Lollipop MUSIK® und das Lollipop MUSIK Logo sind eingetragenes Markenzeichen

(Registernummer/Aktenzeichen: 30448373.7).

Alle Inhalte dieser Website einschließlich der Gestaltung und Programmierung unterliegen dem Urheberrecht (Copyright).

Sämtliche Text- und Bildinhalte, hierzu gehören auch Animationen, Kompositionen und Quellcodes dürfen daher nicht ohne schriftliche Einwilligung von Lollipop MUSIK kopiert, bearbeitet oder verändert werden. Dies betrifft sowohl die Verwendung in herkömmlicher als auch in elektronischer Form.

Änderungen sowie alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Webdesign (Konzept und Gestaltung):


"PC-Service" - Christian Dörrbeck

E-Mail: info @ doerrbeck.de
Internet: http://www.doerrbeck.de

_____________________________________________________________________

Anmerkung zur Namensgebung "Lollipop Musik":

Die originäre Kennzeichnung für den Namen "Lollipop Musik"

wurde in einem Verfahren gerichtlich entschieden

(Urteil LG Braunschweig vom 08.06.2005)

Hierzu meine folgende öffentliche Erklärung:

"Hinsichtlich der seinerzeit durch Dritte kurzfristig genutzten Domain "www.lollipop-musik.de",

die unter anderem auch unter Nennung meines Names zum Verkauf angeboten wurde,

erfolgte im Juni 2005 eine Klärung:

Ein von mir bereits in 2004 angebotener gütlicher und vor allem außergerichtlicher Einigungsversuch

scheiterte leider im Vorfeld und auch die danach erfolgte anwaltliche Abmahnung verlief im Sande.

Insofern war ich gezwungen, als sogenannter Kläger eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen

(auch wenn man - egal wer und wo - jeder doch eigentlich nur gerne Musik machen möchte).

Es gab vor dem gerichtlichen Klageantrag einen langen und sehr umfangreichen Schriftwechsel mit der anderen Seite- leider -

Es wäre für alle Seiten einfacher gewesen, wenn man sich ohne ein streitiges Verfahren hätte einigen können, wie von mir gewollt.

Wie dem auch sei ,

das Landgericht Braunschweig

- 2. Kammer für Handelssachen - (Niedersächsisches Markengericht)

hat sodann in öffentlicher Sitzung mit Urteil vom 08.06.2005 (Az.: 22 O 22/05)

unter anderem per Vergleich entschieden,

dass die Beklagte verpflichtet ist, es in Zukunft zu unterlassen, die Bezeichnung

"Lollipop-Musik" oder "Lollipop Musik"

oder eine ähnliche Bezeichnung

zu benutzen oder benutzen zu lassen.

Seitens der Beklagten wurde dann entsprechend dem o.a. Urteil der

Verzicht auf die Internetdomain "www.lollipop-musik.de"

auch gegenüber der DENIC e.G. erklärt.

Die leerstehende Domain "www.lollipop-musik.de" wurde auf meine vorhandene Hauptdomain "www.lollipopmusik.de" umgeleitet.

Schadensersatzansprüche sind von mir im Vergleich nicht geltend gemacht worden.

Insofern für alle folgende rechtliche Erklärung für die Zukunft:

(muß ja wohl leider sein, spart auch für andere viel Geld):

Bei Vorliegen einer Verwechslungsgefahr durch Zeichenidentität

einhergehend mit einer Identität der in Anspruch genommenen Dienstleistungen

(und damit einer Namens- und Markenschutzverletzung von mir als Rechteinhaber)

werde ich auch in Zukunft bei ähnlich klingenden Bezeichnungen von Informationsangeboten, wie beispielsweise

"Lollipop Musik DJ", "Lollipop Mobile Musik " "Lollipop Musik Party DJ " oder anderen ähnlich lautenden Bezeichnungen

unter denen Dienstleistungen entgeltlich angeboten werden (Alleinunterhaltung / Diskjockeys / Beschallung)

diese nicht dulden und entsprechende Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche

nach Maßgabe der § 15 MarkenG, §§ 8 I, 3 UWG sowie §§ 12, 823, 826 BGB geltend machen müssen.

Dies unterbleibt, sofern sich im Vorfeld eine einvernehmliche Klärung (ohne Anwalt oder Gericht !) erreichen lässt !"

Ranking-Hits